Bundesgerichtshof entscheidet für Kinderlärm einer benachbarten Schule mit Fußballplatz (Bolzplatzurteil), Mieter kann sich nicht gegen Lärmbelästigung wehren. BGH Urteil Az.VIII ZR 197/14
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Grundsatzurteil entschieden, dass die Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz, dass Kinderlärm nicht las Lärm einzuschätzen ist, einen allgemeinen Rechtsgedanken darstellt und daher eine Minderung eines Mieters wegen Lärm nicht zulässig ist. Der Bundesgerichtshof hat jedoch auch klar gestellt, dass dies für Lärmbelästigungen durch Sport von Erwachsenen nicht gilt.