Ab November 2015 müssen Vermieter wieder die Vermieterbescheinigung ausstellen. Der Vermieter muss dem Mieter innerhalb von zwei Wochen den Ein- und Auszug bestätigen.
Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift des Vermieters
- Art des meldepflichtigen Vorganges mit Einzugs- oder Auszugsdatum
- Anschrift der Wohnung
- Namen der meldepflichtigen Person
Wer jemanden eine Wohnanschrift zur Verfügung stellt, ohne dass diese Person dort tatsächlich einzieht, riskiert ein Bußgeld bis 50.000 €.