"Wir werden alles tun, damit spätestens bis zur Mitte nächster Woche in allen Bundesländern klar ist, welche Behörde das Geld auszahlt, wohin man sich wenden muss. Und es soll so unbürokratisch wie möglich gehen, wo immer möglich auch elektronisch."
Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, 24. März 2020
Informationen für Arbeitnehmer zum Kurzarbeitergeld
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Hat Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet, kann Ihr Verdienstausfall teilweise ausgeglichen werden. Kurzarbeitergeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Unter folgenden
Voraussetzungen haben Sie darauf Anspruch: Ihr Arbeitgeber muss die regelmäßige Arbeitszeit kürzen und hat dies der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt. In den meisten Fällen geschieht dies
aus konjunkturellen Gründen, das heißt, weil die wirtschaftliche Lage Ihres Betriebes schlecht ist.
Das Kurzarbeitergeld soll Ihren Verdienstausfall zumindest teilweise wieder ausgleichen. Außerdem kann Ihr Arbeitsplatz erhalten bleiben, obwohl die aktuelle Situation Ihres Betriebes
Entlassungen notwendig machen würde.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich danach, wie hoch der finanzielle Verlust nach der Zahlung von Steuern für Sie ist. Grundsätzlich werden rund 60 Prozent des ausgefallenen
Nettoentgelts bezahlt. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld rund 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.
Wichtig: Wenn Sie Kurzarbeitergeld beziehen, kann die Agentur für Arbeit Ihnen in dieser Zeit andere zumutbare Beschäftigungsangebote unterbreiten. Der Verdienst aus einem solchen
Arbeitsverhältnis verringert die Höhe des Kurzarbeitergeldes entsprechend.
Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?
Sie können höchstens 12 Monate lang Kurzarbeitergeld beziehen. Die Bezugsdauer kann aber auch unterbrochen werden. Ist bei Ihrem Arbeitgeber zum Beispiel kurzfristig ein größerer Auftrag zu
bearbeiten, kann er Sie vorübergehend wieder voll beschäftigen. Erhalten Sie anschließend wieder Kurzarbeitergeld, hat sich die Bezugsdauer um diesen Zeitraum verlängert.
Ist die Kurzarbeit länger als 3 Monate unterbrochen, hat sich die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes erneuert. Muss Ihr Arbeitgeber Ihre regelmäßige Arbeitszeit anschließend wieder kürzen, haben
Sie erneut Anspruch auf maximal 12 Monate Kurzarbeitergeld.