Kleinreparaturklausel in Mietverträgen

Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass der Mieter die Kosten für Kleinreparaturen oder zur Beseitigung von Bagatellschäden selbst übernehmen muss.
Es ist jedoch festzustellen, dass viele Kleinreparaturklauseln, welche in Mietverträgen standardmäßig enthalten sind, unwirksam sind.

 

Obergrenze:
Eine wirksame Kleinreparaturklausel muss eine Obergrenze für die konkreten Reparaturkosten benennen. Mehr als 100 bzw. 120 € dürfen es nicht sein. Ist im Mietvertrag ein niedriger Betrag genannt, gilt der. Begrenzt werden müssen auch die Gesamtkosten, die innerhalb eines Jahres anfallen dürfen. 300 € oder 6 % der Jahresmiete sind meist angemessen. Auch hier gilt: Stehen im Mietvertrag niedriger Obergrenzen, sind diese einzuhalten.

 

Kleine Schäden:
Kleinreparaturen betreffen Bagatellschäden und dürfen sich außerdem nur auf solche Teile der Mietsache beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Hierzu gehören z.B. Installationsgegenstände für Elektrizität, Gas und Wasser, Heiz und Kocheinrichtungen, Fenster und Türverschlüsse, eventuell auch Rollläden, Markisen oder Jalousien.

 

Kostenübernahme:
Die Kleinreparaturklausel darf den Mieter nur verpflichten, die Kosten zu zahlen. Die Reparatur selbst muss der Vermieter im Auftrag geben. Geht das aus der Vertragsklausel nicht eindeutig hervor oder bestimmt die Klausel, dass der Mieter die Scheiben selbst beseitigen muss, ist diese Vertragsregelung insgesamt unwirksam.

 

Wichtig: Absolute Grenze !
Wichtig ist noch, dass es sich bei der Höhe der zu bezahlenden Summe für die Reparatur um eine absolute Grenze handelt und nicht um einen Anteil den der Mieter bezahlt. Kostet die Kleinreparatur z.B. 150 €, so ist der Mieter nicht verpflichtet hiervon 100 € zu bezahlen, was der Klausel entspricht, wobei der Rest dann vom Vermieter bezahlt werden muss. In diesem Fall muss der Vermieter alles bezahlen, der Mieter ist nicht verpflichtet einen anteiligen Betrag der Kleinreparatur zutragen. Nur wenn sich die Kleinreparatur unter den im Mietvertrag genannten Betrag beläuft, muss der Mieter diese bezahlen.