15. Mai 2020
Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass der Mieter die Kosten für Kleinreparaturen oder zur Beseitigung von Bagatellschäden selbst übernehmen muss. Es ist jedoch festzustellen, dass viele Kleinreparaturklauseln, welche in Mietverträgen standardmäßig enthalten sind, unwirksam sind. Obergrenze: Eine wirksame Kleinreparaturklausel muss eine Obergrenze für die konkreten Reparaturkosten benennen. Mehr als 100 bzw. 120 € dürfen es nicht sein. Ist im Mietvertrag ein niedriger Betrag...