In einem neuen Urteil nimmt der Bundesgerichtshof im Rahmen der Vorsatzanfechtung zu den Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners gemäß § 133 Abs.1 S. 2 der Insolvenzordnung Stellung. Der BGH hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Schuldnerin erst nach Mahnung und anschließender gerichtlicher Durchsetzung per Versäumnisurteil ihre Restverbindlichkeiten bei der Beklagten vollständig beglichen hat. Der klagende...