Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, wie ein Verzicht eines gesetzlichen Erben auf seinen Pflichtteil gegen eine von seinen Geschwistern zu zahlende Abfindung erbschaftsteuerrechtlich zu beurteilen ist. Der Bundesfinanzhof hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung nun entschieden, dass der Verzicht zwischen Geschwistern zu Lebzeiten des Erblassers nunmehr nach der ungünstigen Steuerklasse II zu beurteilen ist. Die für den Steuerpflichtigen günstige Steuerklasse I kommt nur noch...
Eine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 der Abgabenordnung begeht derjenige, der als Steuerpflichtige wurde bei der Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen eine der in § 73 Abs. 1 der Abgabenordnung bezeichneten Taten leichtfertig begeht.