Ein Wohnungseigentümer geriet mit seinen Zahlungen aus bestandskräftig beschlossen Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen derart in Verzug, dass er der Wohnungseigentümergemeinschaft mehr als 14.000 € schuldete. Die Wohnungseigentümergemeinschaft konnte daher dem Hausverwalter das Verwalterhonorar nicht mehr zahlen, sodass diesen Amt niederlegte. Die Gemeinschaft konnte daher auch die Rechnung über Wasser und Allgemeinstrom nicht mehr begleichen, sodass der Versorger schließlich...